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Das Prinzip der Sterbekasse

Uneigennützigkeit

Die Mitgliedschaft in der Sterbekasse ist Ausdruck der Übernahme von Verantwortung über den eigenen Tod hinaus. Den Hinterbliebenen sollen die Sorgen um die Finanzierung einer würdigen Bestattzung im Sinne des Verstorbenen erspart bleiben.

Die Sterbekasse St. Dionysius weist zum 31.12.2020 einen Bestand von 1165 Mitgliedern aus, die zusammengenommen Sterbegeldansprüche von 4,3 Millionen € haben.

Effizienz

Durch planmäßige Anlage des Vermögens im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, verfügt die Sterbekasse St. Dionysius über Rücklagen in Höhe von 3 Millionen €. Dabei nimmt der Vorstand professionelle Anlageberatung durch die Sparkasse Essen in Anspruch.

Da die Geschäfte auf ehrenamtlicher Basis gegen Aufwandsentschädigung geführt und keine Geschäftsstellen-Räume unterhalten werden, fallen relativ geringe Verwaltungskosten an.

Unter diesen Voraussetzungen können derzeit auf alle Sterbegeldansprüche Gewinnzuschläge von 20 % gezahlt werden.

Solidität

Die Sterbekasse St. Dionysius unterliegt als kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit nach § 53 VAG der Aufsicht durch die Bezirksregierung Düsseldorf, der jährliche Nachweise vorzulegen sind. Sie hat auch Änderungen der Satzung zu genehmigen.

Alle fünf Jahre ist die Sterbekasse verpflichtet ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag zu geben. Das zuletzt erstellte Testat des Versicherungsmathematikers Hartmut Karras aus Hamm erfolgte zum 31.12.2018. Die nächste Begutachtung ist somit zum 31.12.2023 fällig.