Die nebenstehende Tabelle ist so zu lesen, dass der Versicherte je nach Zugehörigkeit zu einer der 11 Altersgruppen für 1 € Beitrag einen Sterbegeldanspruch in Höhe des rechts ausgewiesenen Betrages erwirbt.
Eine Aufstockung des Beitrags um ein Vielfaches ist noch bis zum 70. Lebensjahr jederzeit möglich und zwar bis zum Erreichen der Höchstversicherungssumme von derzeit 8.000 €.
Bei Austritt oder Ausschluss werden maximal 75 % des Sterbegeldanspruchs zurückgezahlt.
Die Karenzzeit beträgt 6 Monate außer bei Unfalltod.
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